AGB`s von der Feuershow Schlangenshow Robaria

Feuershow Robaria mit Schlangentanz – Allgemeine Geschäftsbedingungen und Disclaimer
Funk: 0172 362 85 82

Mit einer festen Buchung von der Feuershow Schlangenshow Robaria werden die folgenden AGB`s voll vom Auftragnehmer akzeptiert.

Mit folgenden Vereinbarungen verpflichten sich beide Vertragspartner, die Voraussetzungen zur Durchführung einer erfolgreichen Veranstaltung im Sinne aller Beteiligten zu schaffen.

Auftrittsbedingungen mit Schlangenshow müssen genau mit dem Künstler abgesprochen werden, da es sich in diesem Fall um sehr empfindliche und hochwertige Tiere handelt. Im Sinne des Tierschutzgesetzes und der Gesundheit der Schlangen ist dies unbedingt notwendig. Unter Informationen können Sie genau nachlesen, welche Auftrittsbedingungen notwendig sind!

Die Gesundheit meiner Schlangen ist für mich die absolute oberste Priorität. Achtung! In der Zeit der Häutung sind alle Schlangen nicht transportfähig und fallen dadurch leider aus. Es sind extra für solche Fälle insgesamt 11 Schlangen in meinem Bestand vorhanden.

Sollten Auftrittsbedingungen für die Schlangen entgegengesetzt der vorhergehenden Absprachen völlig anders oder unzumutbar sein, müssen grundsätzlich die Tiere in der Transportbox belassen werden (laut Tierschutz). Bitte lesen Sie unter Informationen genau nach oder informieren Sie sich persönlich bei mir am Telefon.

Rechnen Sie bitte damit, dass kurzfristige Anfragen nicht realisiert werden können, weil nach einer Fütterung der Schlangen eine notwendige Ruhepause von 3 bis 9 Tagen einzuhalten ist. Die Fütterung kann jedoch zum Teil von mir auf die Auftragslage abgestimmt werden.



Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Veranstalter (VA) verpflichtet sich, die vertraglich festgelegte Auftrittszeit einzuhalten, genauso wie die Künstler. Grundsätzlich muss er davon ausgehen, dass Nachfolgeveranstaltungen stattfinden. Im Falle einer Verzögerung des Auftrittes muss der (VA) damit rechnen, dass der Künstler diesen Auftritt nicht realisieren kann, um nachfolgende Veranstaltungen vertragsgemäß zu erfüllen.

2. Der Veranstalter garantiert für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung und trifft alle erforderlichen notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz des Künstlers, der Zuschauer und des Veranstaltungsortes. Der Veranstalter haftet für alle entstandenen Schäden bei den Zuschauern, am Künstler, an der Garderobe, Veranstaltungsort und Materialien (auch Technik), einschließlich Parkplatz, soweit diese aufgrund seiner Pflichtverletzung entstanden sind. In diesen Fällen ist der Veranstalter verpflichtet, den Künstler von eventuellen Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Freistellung gilt nicht für Schäden, die der Künstler vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Der Künstler weist ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Feuershow Chemikalien zum Einsatz kommen, welche die Rutschgefahr erhöhen können. Insoweit muss die Auftrittsfläche im Anschluss an die Feuershow vom Veranstalter gereinigt werden. Für eine zumutbare, wetterunabhängige und beleuchtete Garderobe muss der Veranstalter vor Eintreffen der Künstler garantieren.

3. Im Falle von Krankheit des Künstlers oder höherer Gewalt sind beide Seiten von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit, sind aber verpflichtet, umgehend den anderen Vertragspartner zu informieren und tragen die ihnen entstanden Kosten selbst. Entsprechende Nachweise sind innerhalb 8 Kalendertagen vorzulegen. (Autopannen und Staus, laut Rechtsprechung, werden nicht als höhere Gewalt anerkannt). Der Künstler bemüht sich, nach seinen Möglichkeiten einen möglichst gleichwertigen Ersatz zu beauftragen. Als höhere Gewalt gilt nicht, dass der Auftraggeber die Veranstaltung wegen der Corona-Pandemie nicht oder nicht so wie geplant durchführt oder durchführen will, obwohl die Veranstaltung gemäß den am Veranstaltungsort geltenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder den ggf. daraus folgenden Auflagen, Bedingungen, Einschränkungen o.ä. hätte stattfinden können. Storniert der Auftraggeber gleichwohl den Auftritt, so bleibt er zur Zahlung der vollen Auftragssumme verpflichtet.

4. Im Falle einer Buchung über Dritte wird der Veranstalter schriftlich über meine allgemeinen Geschäftsbedingungen und Auftrittsbedingungen der Tiere informiert und hat sie mit seiner Unterschrift zu bestätigen.

5. GEMA Gebühren und andere Bewilligungen und Genehmigungen aller Art sind Sache des Veranstalters.

6. Beim Fotografien und bei Videoaufzeichnungen während und nach der Show gelten die derzeit gültigen gesetzlichen Vorschriften. Zuwiderhandlungen können sofort strafrechtlich verfolgt werden.

7. Der Auftraggeber garantiert für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Daten wie z. B. Name, PLZ, Ort, Zeit, Funknummer. (Kontakttelefon für den Abend) usw. mit seiner Unterschrift.

8. Ein unterschriebener Honorarvertrag kann 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn beiderseits nicht mehr aufgehoben jedoch mit Einverständnis des Künstlers verändert werden. Es ergibt bei Ausfall ein Ersatzanspruch in voller Höhe ohne Reisekosten. (Ausnahme Punkt 3)

9. Der Künstler verpflichtet sich, wenn er im Auftrag einer Agentur unterwegs ist, nur Autogrammkarten ohne Telefonnummer und Kontaktadresse auszugeben und das Gagengeheimnis selbstverständlich zu wahren.

10. Dem Veranstalter ist die Art der Darbietung bekannt. Über die künstlerische Gestaltung der Darbietung unterliegt der Künstler keinen Weisungen.

11. Jede Änderung im Vertrag nach der Unterzeichnung zum Teil oder auch ganz bedarf der Schriftform und muss von beiden Vertragspartnern neu gegengezeichnet werden, erst dann ist der Vertrag wieder wirksam!

Disclaimer

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Links Feuershow Robaria datenschutz

Infos zur Schlangenhaltung

Feuershow Schlangenshow

Genehmigungen

Ich habe am 25.11.2008 die Sachkundeprüfung nach §11 Tierschutzgesetz und am 16.11.2012 die Sachkunde nach §10 Thüringer Sachkunde Prüfungsverordnung nach §3 des Thüringer Tier Gefahren Gesetz für Python molurus und Boa constrictor erfolgreich abgelegt.

Grüner Tigerpython  Prinz

Transport der Tiere

Eine Transportgenehmigung über den Tiertransport ist ebenfalls vorhanden.

Albino Tigerpython Monty

Versicherung

Selbstverständlich besitze ich eine aktuelle Haftpflichtversicherung. Alle diese Unterlagen werden immer mitgeführt und können jeder Zeit.

Robby Robaria

Ich halte mich an alle gesetzlichen Vorschriften, die mit Umgang und Transport von lebenden Tieren zusammenhängt. Ich wurde kontrolliert und es ist für vorbildlich empfunden worden. Die schriftlichen Nachweise führe ich immer mit!
Der § 10 (Sachkundeprüfung) des Tierschutzgesetzes und § 11 (Transport) ist vollständig erfüllt.

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